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Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis zu 600 Euro im Jahr.

20% von max. 3.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 600 Euro.

Voraussetzung für den Steuerbonus:

  • Handwerksleistungen in einem selbst genutztem Einfamilienhaus oder Wohnung egal ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt
     
  • Alle Renovierungs-, Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
     
  • Arbeitskosten inkl. der Mehrwertsteuer! Nicht begünstigt werden Materialkosten, diese müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein
     
  • Zahlungen sind per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachzuweisen
     
  • Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht werden

Fragen Sie uns, wir Beraten Sie gern!