Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis zu 600 Euro im Jahr.
20% von max. 3.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 600 Euro.
Voraussetzung für den Steuerbonus:
- Handwerksleistungen in einem selbst genutztem Einfamilienhaus oder Wohnung egal ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt
- Alle Renovierungs-, Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Arbeitskosten inkl. der Mehrwertsteuer! Nicht begünstigt werden Materialkosten, diese müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein
- Zahlungen sind per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachzuweisen
- Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht werden
Fragen Sie uns, wir Beraten Sie gern!